AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast

Wir möchten Sie zufriedenstellen und Ihnen einen unbeschwerten Urlaub bereiten. Bitte lesen Sie daher aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Blue Heaven Holidays und werden bei einer Buchung Inhalt des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
Bitte lesen Sie vor der Buchung unbedingt alle E-Mails, da diese Bestandteil Ihrer Buchung sind !
Blue Heaven Holidays ist ein Ökotourismus Establishment und spezialisiert auf Tauch- Wüsten- und Naturreisen. Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf, Vermittlung und Veranstaltung von eigenen Reisen. Als Verkäufer oder Vermittler können wir für jedwede Mängel in der Ausführung der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages folgende Reisebedingungen:

1. Anmeldung und Abschluß des Reisevertrages

1.1 Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Kunde Blue Heaven Holidays - im folgenden BHH genannt - den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reisebestätigung und der Preisbestätigung durch BHH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

1.4 Der Kunde ist für Eingabefelder verantwortlich und trägt die aus der fehlerhaften Eingabe resultierenden Folgen. Ausgenommen hiervon sind fehlerhafte Eingaben, die auf fehlerhafte Vorgaben von BHH oder von technischen Fehlern bei der Übertragung der Reiseanfrage beruhen.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BHH vor, an das BHH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist BHH die Annahme erklärt. Bitte beachten Sie, daß Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o. fernmündlich).

2. Bezahlung

2.1 Mit Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung) wird eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

2.2 Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (90 Tage bei Tauchkreuzfahrt Vollcharter Buchungen) bei uns eingehend fällig. Bei Reiseanmeldungen innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen.

2.3 Bei Sondertarifen besteht auch die Möglichkeit nach Buchung die Gesamtsumme für der Reise einzufordern.

2.4 Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt.

2.5 Bei kurzfristigen Buchungen ist BHH berechtigt, die zusätzlich anfallendenTelefon-, Telefaxgebühren und administrativen Kosten an den Kunden weiterzugeben

3. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von BHH (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung, unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Ausreisegebühren. Diese sind vor Ort zu entrichten.

3.2 Orts- bzw. Hotelprospekte, sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3 Vor Vertragsabschluß kann BHH eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.4 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.5 BHH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verspätung von Reisenden, Gepäck oder Gütern bei der Luftbeförderung entstehen.

3.6 Leistungsträger (z.B. Hotels) und Reisebüros sind von BHH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. Reiseausschreibungen oder die Buchungsbestätigung von BHH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.7 Maßgebend für alle Ermäßigungen, welche aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von BHH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Routen bei Tauchkreuzfahrten (vor allem auch aus Sicherheits- und Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht Mängel behaftet sind. BHH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn wird BHH ggf. den Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3 BHH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und dergleichen), Änderung von Wechselkurse oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen-, Nationalpark-, Tauch-, staatlichen Gebühren etc, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.

4.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BHH den Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. (Dieser Passus gilt nur für Pauschalreisen).

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BHH. Dem Kunden wird im eigenem Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, kann BHH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. BHH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung unten stehende pauschale Entschädigung, nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, fordern.

I. Stornobedingung Pauschalreisen, Eigenveranstaltung und bei eigener Anreise:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
Nichtantritt der Reise oder Rücktritt am Tag der Abreise: 100% des Reisepreises

II. Stornobedingungen bei Gruppenreisen und Tauchkreuzfahrten:
bis 91. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
ab 90. bis 61. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
ab 30. Tag oder bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung oder entnehmen dies der Leistungsausschreibung.

5.3 Extraleistungen können abweichende Stornierungskosten haben. Diese erfahren Sie auf Anfrage bei Buchung.

5.4 Im Falle eines Rücktritts bleibt es BHH vorbehalten vom Kunden, abweichend von den votstehenden Pauschalen, eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern. BHH ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder ausgewiesenen Stornoregelungen.

6. Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach er Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so handelt es sich um eine Umbuchung. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

6.2 Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 90. Tag vor Reiseantritt vorgenommen, sofern die Umbuchung überhaupt möglich ist. Es wird dafür eine Umbuchungsgebühr von Euro 30,00 pro Person berechnet.

6.3 Kurzfristige Umbuchungen ab dem 89. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die oben angegebenen Stornokosten an. Wir empfehlen daher dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. BHH kann den Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,00 pro Person wird berechnet.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich BHH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei von BHH nur vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.

8. Rücktritt und Kündigung durch BHH

8.1 BHH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von BHH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Kündigt BHH, so behält BHH den Anspruch auf den Reisepreis. BHH muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BHH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von BHH eingesetzten Mitarbeiter/-innen sind ausdrücklich bevollmächtigt, diue Interessen von BHH in diesen Fällen wahrzunehmen. Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe mitzubringen. Das Konsumieren oder Mitbringen von Drogen jeglicher Art ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kunde entschädigungslos von der Reise ausgeschlossen werden. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bei nicht Zumutbarkeit, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass BHH im Fall der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze (bezogen auf diese Reise) bedeuten würde. In jedem Fall ist BHH verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde ist berechtigt, eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen, wenn BHH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Andernfalls erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.2 Ferner behält sich BHH vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter verhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können. In diesem Fall erstattet BHH alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt ergeblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl BHH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. BHH darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen alle Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Havarien, Epidemien, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BHH, als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

9.2 Macht kein Vertragspartner von diesem Kündigungsrecht gebraucht, so sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen.

9.3 Wird der Vertrag gekündigt, so kann BHH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.4 BHH ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sowie notwendige Aufwendungen, die BHH zur Vorbereitung der Reise erbracht hat und nicht zurück erhält ohne dass dafür angesichts der Kündigung noch eine Leistung erbracht wird, sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. BHH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. BHH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BHH innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für BHH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BHH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danch aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet BHH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadenersatz
Sofern BHH einen Anspruch zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von BHH auf Schadensersatz für Schäden ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit BHH für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 BHH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

11.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen BHH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt BHH bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

11.5 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzliche zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür eine entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringt BHH insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

11.6 BHH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten.

11.7 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung eines Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Rundfahrten, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel - u. Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.

12. Mitwirkungspflicht des Reisenden

12.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitug vor Abreise hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

12.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leisstungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden.

12.3 Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.4 Wir weisen darauf hin, daß Reiseleiter und unsere Agenten vor Ort nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen oder Zusagen zu machen.

13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen und muß die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, daß dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenner ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

13.2 Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der Reisende oder BHH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

13.3 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13.4 Reisebüros treten nur als Vermittler beim Abschluß auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Jeder Reisegast muss einen gültigen Reisepass mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens sechs Monate betragen muß. BHH ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern., wobei der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises hat.

14.2 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. BHH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

14.3 Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. BHH ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-bzw. Umbuchungsbedingungen.

14.4 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Ggf. sollte ärtzlicher Rat eingeholt werden.

15. Versicherungen

Der Abschluß einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung o.ä. wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann BHH solche Versicherungen vermitteln. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung beginnt mit dem Tage der Reisebuchung und gilt bis zum Ende des im Vertrag vereinbarten Zeitraumes. Die Versicherungsbedingungen im vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt.

16. Tauchkurse und -programme

16.1 Es wird dringend empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen, denn der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Beteiligung an Tauchkursen und/oder -programmen bestehen.

16.2 Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhnadlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

16.3 Teilnehmer, die ein Non-Limit Tauchprogramm buchen, müssen versichern, daß Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer/Betreuer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzuschreiben.

16.4 Nicht in Anspruch genommene Tauchleistungen werden nicht zurückerstattet.

16.5 Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.

16.6 BHH übernimmt keine Haftung für die Benutzung von und Beförderung durch Tauchboote oder andere Transportmittel.

17. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für Exkursionen, Sonderprogrammen, Meeresbiologie Events und Kreuzfahrten sind unterschiedlich und können der Ausschreibung entnommen werden. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann BHH bis 14 Tage vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. BHH ist zur unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Die Rücktrittserklärung muß dem Reisenden unverzüglich übermittelt werden. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag ist zurückzuerstatten. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch besteht nicht.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18.2 Über die Ausschreibung BHH hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

19. Vermittlertätigkeit

Tritt BHH als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters, Ansprüche des Reisenden im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bestehen daher ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter. Wünscht der Reisende die Bedingungen vorher zu erhalten, ist der Vermittler bereit, den Reisenden hierbei zu unterstützen.

20. Allgemeines

20.1 Alle Angaben im Prospekt und auf der Website entsprechen dem Stand der Drucklegung/Online Stellung.

20.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

20.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von BHH schriftlich bestätigt wurden.

20.4 Für das Abhandenkommen von Reisegepäck übernimmt BHH keinerlei Haftung.

20.5 Des weiteren wird empfohlem Schmuck und andere Wertgegenstände möglichst nicht mitzunehmen.

21. Datenschutz

21.1 Alle personenbezogenen Daten, die BHH zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchlichen Verwendung geschützt.

21.2 Die personalbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, daß Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" von BHH.

22. Gerichtsstand

Der Reiseteilnehmer kann BHH ausschließlich an dessen Sitz verklagen. Für Klagende von BHH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im Inland liegt, nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt wurde oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von BHH maßgebend.